Deckbedingungen der EU Hengststation Tebbel

Es gelten die aktuellen Deckbedingungen

D-KBP-165-EWG

Alle Züchter, die die Leistung der Hengststation Tebbel  in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen, sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an. Falls ein Hengst aus besonderen Gründen ( Turniereinsatz, Krankheit etc. ) nicht zur Verfügung steht, kann auf Wunsch des Kunden ein anderer Hengst unserer Station genutzt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Die Decksaison beginnt am 01.02.2023 und endet offiziell am 31.07.2023.

  • Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (NICHT beim Tierarzt ) einzureichen !
  • Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters, gegebenfalls sind die Versandkosten vorher bei der Deckstation zu erfragen.
  • Bei jedem Samenversand in das Ausland , werden 25€ für das amtstierärztliche Attest in Rechnung gestellt.
  • Die besonderen Bedingungen für den Einsatz von Tiefgefriersperma erfragen Sie bitte bei der Deckstation.
  • Die Abgabe und Versand von Tiefgefriersperma erfolgt auf Risiko des Züchters, eventuelle Transportschäden müssen sofort beanstandet werden und nicht erst nach Besamung der Stute. Die Beurteilung von Tiefgefriersperma wird nur von Fachtierärzten der Reproduktionsmedizin anerkannt.
  • Haftung für Transportschäden oder Nichtzustellung sind ausgeschlossen.
  • Reklamationen erbitten wir umgehend am Morgen des Folgetages in der Deckstation schriftlich (per Email oder Fax) anzugeben.
  • Nach der Besamung müssen die vom Tierarzt oder dem Besamungsbeauftragten, unterschriebenen Samenverwendungsnachweise zurück geschickt, gefaxt oder gemailt werden.
  • Ohne Nachweis der Besamung von Fachpersonal kann kein Deckschein ausgestellt werden.
  • Tupferproben, ausschließlich in der Rosse entnommen, sind erwünscht.
  • Ausgenommen sind 2- und 3-jährige Maiden sowie Fohlenstuten.
  • Für die bei uns stationierten Hengste gelten bei Erstbesamung folgende Bedingungen. Die Anzahlung von 250€ ist vor der ersten Besamung bzw. direkt danach fällig.
  • Diese Bedingung gilt für jeden Hengst. Die Preise der jeweiligen Deckgebühr sind auf den einzelnen Seiten dieses Kataloges nachzulesen.
  • Bei Erstbesamung NACH dem ersten Juli 2021 werden die angezahlten 250 € bei Nichtträchtigkeit auf die folgende Decksaison 2022 angerechnet.
  • Für die Stuten die nicht tragend geworden sind, ist eine Bescheinigung (aus buchhalterischen Gründen verpflichtend ) vorzulegen. Falls diese erforderliche Bescheinigung nicht bis zum Ende der Saison (31.07.2023) zugesandt wird, ist das volle Deckgeld bis Ende Oktober zu zahlen. Nach Rücksprache mit der Deckstation kann der Termin der Nachweispflicht geändert werden. 
  • Die Ausstellung des Deckscheines erfolgt erst nach 100% Zahlungseingang von der Decktaxenrechnung und Ausgleich weiterer Kosten wie zB. Versandkosten.
  • Sollte der Züchter einen unerlaubten Einsatz des Samens vornehmen ( z.B. die Besamung nicht angemeldeter Stuten, Nicht Meldung von erfolgreichem Embryo Transfer, Einsatz von TG Samen für das ICSI Verfahren, etc.), wird das, zusätzlich zu den noch offenen Posten, mit einer ausnahmslosen Buße von 2.500 € geahndet.
  • Für die Stuten, die über den Winter resorbiert oder verfohlt haben, wird das halbe gezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet.
  • Das Guthaben ist an den Züchter, die Stute und den benutzten Hengst gebunden. Änderungen sind nur nach Absprache möglich.
  • Sämtliche Decktaxenrabatte, Mengenrabatte sowie Guthaben aus den Vorjahren und Deckgutscheine sind nicht miteinander kombinierbar.
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen entfallen sämtliche eventuell vereinbarte Rabatte. Die Decktaxen sind dann in voller Höhe zu zahlen.
  • Beim Embryo Transfer ist das Deckgeld für jeden Embryo fällig der zum Ender der Decksaison in der Empfänger Stute tragend untersucht wird.
  • Wird die Besamung nach erfolgreichen Embryo- Transfer weitergeführt führt dies nach Erfolg zu einer weiteren Abrechnung des Deckgeldes.
  • Bei mehreren erfolgreichen Spülungen ist ein Mengen Rabatt nach Absprache möglich.
  • TG Samen kann nur verschickt werden, wenn zuvor eine vom Züchter unterzeichnete Nutzungsvereinbarung für den TG Samen an den Hengsthalter per Fax oder E-Mail zurückgeschickt wurde.
  • Aufgrund der geltenden Leistungsprüfungsordung (LPO) für Hengste weist der Hengsthalter ausdrücklich darauf hin, dass der Deckeinsatz unserer Junghengste vor der vollständigen Ablegung der Leistungsprüfung  auf Risiko des Züchters erfolgt. Die Hengststation bemüht sich um den entsprechenden Leistungsnachweis, kann diesen aber nicht garantieren.

Mit der Samenbestellung, erkennt der Kunde die Deck-und Geschäftsbedingungen der Hengststation Tebbel an. Erfüllung und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters bei gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus dieser Geschäftsverbindung.

Samenbestellung

Abholung von Samen ist täglich auch Sonn-und Feiertags möglich.

Samenversand sowie besamende Stuten sind bis 11Uhr bzw. am Samstag bis 10Uhr anzumelden.

Versand mit Hippo Express muss bis 9 Uhr angemeldet werden. Unter den folgenden Telefonnummern können Sie den Status Ihrer Sendung erfragen: https://www.hippoxpress.be/de

Sonn- und Feiertagszustellungen sind mit deutlich höheren Versandkosten verbunden.

Regulärer Versand von Sonntag auf Montag ist nicht möglich. Bitte sprechen sie uns auf alternative Versandmöglichkeiten (DB & Go) an.

Um den Samenversand in das europäische Ausland vorzubereiten ( Gesundheitspapiere) bitten wir um eine Voranmeldung einen Tag vor dem Versand Tag.

Bestellungen nur per Telefon, Fax oder Email: info@hengststation-tebbel.de

Für die Erstbestellung nutzen Sie bitte unser Bestellformular und bestätigen sie diese mit ihrer Unterschrift. Folgende Daten sind für die Bestellung notwendig: 

  • Gewünschter Hengst
  • Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
  • Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll.
  • Genaue Versandanschrift
  • Samenverwender ( Tierarzt, Besamungsstation oder Eigenbestandsbesamer )
  • Angaben der Stute ( Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung )
  • Angabe über eventuellen Embryo Transfer
  • Züchternummer ( falls vorhanden )

Wichtig der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden !

Fragen Sie nach unserem Vordruck für die Samenbestellung oder laden sie sich die PDF Datei auf unserer Homepage www.rene-tebbel.de  runter.

Bankverbindung:

VOBA Süd Emsland

IBAN:  DE 95 2806 9994 0320 0850 00

BIC :  GEN0DEF1SPL

Kontoinhaber: Hengststation Tebbel